Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist ein Gebäudeenergieausweis für Wohngebäude beim Verkauf oder bei der Neuvermietung zwingend erforderlich. Dieser Ausweis liefert potenziellen Käufern oder Mietern klare Informationen über die Energieeffizienz und den Energieverbrauch des Gebäudes. Um rechtliche Klarheit zu gewährleisten und den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, kontaktieren Sie uns für einen professionellen Gebäudeenergieausweis. Machen Sie Ihren Verkaufs- oder Vermietungsprozess reibungslos und gesetzeskonform!
Ein Bedarfsausweis ist für Gebäude Pflicht, die vor 1965 gebaut wurden oder deren Bauantrag vor 1977 gestellt worden ist und nach 1977 nicht saniert wurden, sowie für Immobilien mit unter 5 Wohneinheiten. Auch bei Neubauten ist ein Bedarfsausweis notwendig, da noch keine historischen energetischen Verbrauchsdaten vorliegen.
Bedarfsausweise sind zehn Jahre lang gültig.
Ein Verbrauchsausweis kann bei Immobilien beantragt werden, die mindestens 5 Wohneinheiten haben. Für Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die insgesamt die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen, ist der Bedarfsausweis verpflichtend. Der Verbrauchsausweis legt die Verbrauchswerte der bisherigen Bewohner zugrunde.
Verbrauchsausweise sind zehn Jahre lang gültig.